Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kräuterbeck KG

(AGB) Gaststättenbetriebs und Hotelaufnahmevertrag

§ 1 Geltungsbereich

  • 1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit uns abgeschlossen werden. Der Einbeziehung anderer als dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach ihrem Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
  • 2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
  • 3. Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch beim Betreten der Grundstücke oder mit der Entgegennahme der Lieferungen oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.
  • 4. Die Unter‐ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bzw. Veranstaltungsräume sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

  • 1. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Buchungen von Räumlichkeiten werden ebenfalls erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.
  • 2. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option muss spätestens 20 Kalendertage nach Versand des Angebots schriftlich durch den Kunden bestätigt werden. Ausgeübte Optionen werden wie feste Buchungen behandelt. Wird die Option nicht rechtzeitig ausgeübt, sind wir berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
  • 3. Angebote über Lieferungen und Leistungen und Buchungen von Räumlichkeiten werden für uns erst verbindlich, wenn der Kunde das ihm von uns übersandte Vertragsangebot unterschreibt, dieses innerhalb der Frist von 20 Kalendertagen bei uns eingeht und die ggf. vereinbarte Anzahlung geleistet wird.
  • 4. Abweichungen von unserem Angebot oder Vertragsveränderungen bedürfen ihrer schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
  • 5. Buchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit uns und unter Berücksichtigung der Regelungen in § 10 dieser AGB erfolgen. Wir können jegliche Bestellannahme, Buchung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  • 6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  • 1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  • 2. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkte über de
  • 3. Bei Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung sind wir berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden in allen Betrieben einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100% abhängig zu machen.
  • 4. Bei einer Buchung gastronomischer Leistungen über mehr als 500 EUR behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100% der bestellten Leistungen zu fordern.
  • 5. Bei der ausschließlichen Anmietung von Räumen durch den Kunden behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 100% der vereinbarten Raummiete zzgl. einer Kaution zu fordern.
  • 6. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende Leistungen, bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten
  • 7. Soweit uns Umstände (Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen o. Ä.) bekannt werden, die Zweifel an der Bonität des Kunden aufkommen lassen, können wir Vorauszahlungen bis zu 100% des Wertes der bestellten Leistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts sind wir berechtigt, zusätzlich 25% des Wertes der bestellten Leistungen als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
  • 8. Der Kunde teilt uns 7 Kalendertage vor der Veranstaltung die verbindliche endgültige Gästezahl mit. Sollte sich diese danach verringern, so werden wir diese Gästezahl bei der Berechnung unserer Leistungen zugrunde legen. Erhöht sich die Gästezahl, so wird diese erhöhte Zahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Ein Anspruch des Kunden auf Zurverfügungstellung einer anderen Räumlichkeit besteht in diesen Fällen nicht
  • 9. Erhöht sich nach Vertragsschluss aber noch vor Erbringung der Leistung die gesetzliche Mehrwertsteuer, so sind wir berechtigt, eine dieser Erhöhung entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.

§ 4 Aufrechnung

  • 1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich
  • 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  • 3. Die mitgebrachten Ausstellungs- und sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf die Gaststätte die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Für verbliebene Gegenstände im Veranstaltungsraum darf der Gasthof für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen oder eine erforderliche Entsorgung zu Lasten des Kunden vornehmen. Die Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume gebracht worden sind.

§ 5 Stornierungen

  • 1. Nimmt ein Kunde mit uns vereinbarte Lieferungen oder Leistungen aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht ab, können wir nachstehende Schadenspauschalen vom Kunden verlangen.
  • 2. Bei einer Absage der Veranstaltung bis 3 Monate vor der Veranstaltung wird die Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten. Bei einer späteren Absage gilt die folgende Staffelung:
    1. 3 Monate bis 30 Tage Mindestteilnehmerzahl x 30 %
    2. 30 Tage bis 14 Tage Mindestteilnehmerzahl x 60 %
    3. 14 Tage bis 7 Tage Mindestteilnehmerzahl x 85 %
    4. ab 7 Tage Mindestteilnehmerzahl x 100%
  • 3. Sollte der Speisen- und Getränkeumsatz, etwa im a la carte Bereich, in der Auftragsbestätigung nicht festgelegt sein, nehmen wir bei Stornierung je Teilnehmer einen Speisen- und Getränkeumsatz von durchschnitt als Grundlage für die Berechnung.
  • 4. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Recht des Gasthofs weitergehenden Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
  • 5. Für Veränderungen der Teilnehmeranzahl gilt § 3.8. dieser AGB

§ 6 Beschaffenheitsangaben

  • 1. Weichen die Angebotsangaben von unseren allgemeinen Produktbeschreibungen, den Mustern oder den Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen des Angebots verbindlich.
  • 2. Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder Beschaffenheit zuvor ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt sind.
  • 3. Änderungen der Produkte und Dienstleistungen, die durch nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort) hervorgerufen werden, dürfen wir ohne Einschränkung an die Kunden weitergeben, ohne dass diese hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten können.

§ 7 Gewährleistung

  • 1. Wir leisten für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
  • 2. Sind unsere Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung und/oder Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
  • 3. Mängel an Teilen unserer Leistungen berechtigen den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der verbleibende Teil der Leistungen für ihn von keinerlei Interesse ist.

§ 8 Haftung, und Schadensersat

  • 1. Unsere Haftung auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von so wesentlichen Pflichten, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalspflicht), bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
  • 2. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Verletzungen an Leib, Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sein denn, unser Kunde hat uns ausdrücklich und schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.
  • 3. Genießt unser Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf die nicht vom Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o. Ä).
  • 4. Im Übrigen leisten wir für Personen- oder Sachschäden im Rahmen und zu den Bedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Auf Kundenwunsch stellen wir eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. Ohne die rechtzeitige Anforderung einer solchen Bestätigung kann eine Unterdeckung des Versicherungsschutzes nicht geltend gemacht werden.
  • 5. Wir leisten keinen Ersatz für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen
  • 6. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • 7. Der Besteller übernimmt die Gewähr dafür, dass eingebrachte Dekorations- und Arbeitsmaterialien den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Im Zweifelsfalle kann ein ausreichender feuerpolizeilicher Nachweis eingefordert werden.
  • 8. Wir haften weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene sonstige Gegenstände. Diesbezüglich übernehmen wir keine Obhutspflichten.

§ 9 Haftung für Leistungen Dritter

  • 1. Soweit wir Leistungen Dritter (Künstler, Dj´s, Musiker, Security, Leiharbeitsfirmen usw.) vermitteln oder auf Veranlassung des Kunden solche beschaffen, handeln wir im Namen und auf Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten, sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse der Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.
  • 2. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

§ 10 Rücktrittsrecht

  • 1. Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

    → 3 Monate bis 30 Tage Mindestteilnehmerzahl x 30 %

    → 30 Tage bis 14 Tage Mindestteilnehmerzahl x 60 %

    → 14 Tage bis 7 Tage Mindestteilnehmerzahl x 85 %

    → ab 7 Tage Mindestteilnehmerzahl x 100%

  • 2. Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts erhalten, werden wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ob wir unser Rücktrittsrecht ausüben oder nicht.
  • 3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch uns entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
  • 4. Verschweigt der Veranstalter, dass er eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages durch uns getätigten Aufwendungen verpflichtet.

§ 11 Pflichten des Kunden bei Benutzung unserer Räumlichkeiten

  • 1. Der Kunde hat unsere Räumlichkeiten sowie alle sonstigen, ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln.
  • 2. Die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen sowie sonstiger Veranstaltungs- oder Privatermittel bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Dies gilt auch für Elektronische Geräte und Speichermedien jeglicher Art, die Entflammbar, Explosiv und Gefährlich sein können. Wir über nehmen keine Haftung für die Nutzung in unserem Geltungsbereich, wenn/ oder falls es zu Schäden kommt, durch die Benutzung unseres Netzes. (Strom, Wasser, WLan, Lan, etc.
  • 3. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen am Geländer bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wir können die Einbringung von Dekorations- oder sonstigen Veranstaltungsmitteln untersagen, wenn diese nach unserer sachgerechten Einschätzung nicht mit den gesetzlichen und/oder behördlichen Bestimmungen übereinstimmen oder einen entsprechenden behördlichen Nachweis verlangen. Der Kunde kann aus der Untersagung keine Rechte geltend machen.
  • 4. Das mitgebrachte Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände des Kunden sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, können wir die Entfernung und Lagerung auf Kosten und Risiko des Kunden vornehmen.
  • 5. In unseren Räumen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und/oder Getränken untersagt. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, koscheres Essen, usw.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen kann ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten (Korkgeld, Servicegebühr) berechnet werden.
  • 6. Soweit mit uns nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller gesetzlichen Meldepflichten und die Einholung erforderlicher Genehmigungen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA anzumelden. Werden wir wegen des Fehlens von Genehmigungen von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung frei. Wir können rechtzeitig vor der Veranstaltung den Nachweis der Anmeldungen und Genehmigungen sowie den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren verlangen.
  • 7. Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der von der Kräuterbeck KG zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförderung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren und / oder Dienstleistungen, sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf der schriftlichen Genehmigung durch uns.
  • 8. Führt der Kunde in unseren Räumlichkeiten öffentlich zugängliche Veranstaltungen durch, so ist die Benutzungsordnung bei öffentlichen Veranstaltungen zu beachten.
  • 9. Musik im Innenbereich ist gestattet. Bei der Musiklautstärke ist der Vorgabe des Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) Folge zu leisten. Eine Hausanlage ist in unserem Saal vorhanden. Zusätzlicher Auf- und Abbau von Licht- und Tontechnik ist bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn abzustimmen. Sämtliche Technik, Licht- Ton-, Bühnenelemente sind nach Veranstaltungsende abzubauen und sofort abzutransportieren. Die Gaststätte übernimmt keine Gewährleistung für Beschädigung oder Diebstahl. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern und jegliches offene Feuer sind strikt untersagt. Die Kosten für Musik sind vom Veranstalter direkt mit den Musikern abzurechnen. Des Weiteren ist die Veranstaltung vom Veranstalter bei der GEMA direkt anzumelden und die anfallenden Kosten sind vom Veranstalter direkt an die GEMA zu bezahlen. („Musik“ = Geräusche jeglicher Art um dieses zu berücksichtigen)
  • 10. Bei Beschädigung und/ oder Missbrauch von Brandschutzeinrichtungen sowie Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln wird dies zur Anzeige gebracht. (StGB) § 145. (Feuerlöscher, entfernen der Rauchmelder usw.) Bei Schaden haftet der Kunde auch durch Einwirkung von Dritten wie in § 12 erwähnt.
  • 11. Ton- und Bildaufzeichnungen der Gast, Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei uns vereinzelt Aufnahmen hergestellt werden, die in weiterern verwertet werden (Foto, Video, Audio, neue Medien etc.). Wird der Gast, Besucher während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf vom Veranstalter genehmigten Aufnahmen für Medien usw. abgebildet bzw. aufgezeichnet, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Abbildungen bzw. Aufzeichnungen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkungen, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Uns) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden können. Der Veranstalter ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Dritten Werknutzungsrechte an erwähnten Aufnahmen einzuräumen.
    Gäste, Besuchern ist es untersagt, über aktuelle oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien, Ton und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder anderen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Gäste, Besucher sind lediglich berechtigt, zum Privatgebrauch Foto-, Film-, Video- oder sonstige Ton- / Bildaufnahmen von Veranstaltungen zu machen. Jegliche gewerbsmäßige Nutzung oder Nutzung zum kommerziellen Gebrauch solcher Aufnahmen ist strikt untersagt. Der Besucher der Veranstaltung wird dem Veranstalter die Werknutzungsrechte an Bildern oder Videos, die Szenen eines Sportbewerbs zeigen, einräumen, sobald er diese gewerblich nutzt (z.B. monetarisierter YouTube-Channel).

§ 12 Haftung des Kunden bei Veranstaltungen und Räume

  • 1. Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
  • 2. Der Kunde haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können.

§ 13 Catering außerhalb der Kräuterbeck K

Bei der Lieferung von Speisen und Getränke an einen anderen Ort als Regensburger Straße 3, 92507 Nabburg, gilt zusätzlich Folgendes:

  • 1. Die Anlieferung erfolgt in einem Zeitfenster +/- 25 Minuten um den vereinbarten Lieferzeitpunkt. Für Verspätungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.
  • 2. Das von uns gelieferte Inventar (Geschirr, Besteck, Tischwäsche, Dekorationen etc.) ist innerhalb von 3 Tagen restentleert und in ordentlichem Zustand an uns zurück zu geben, es sei denn, es wurde Abweichendes vereinbart. Das Inventar darf nur für den bestimmungsgemäßen Zweck und nur am vereinbarten Ort genutzt werden. Beschädigte oder fehlende Gegenstände werden dem Kunden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
  • 3. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind sofort gegenüber unserem Personal vor Ort zu rügen. Ein Recht auf Minderung entfällt, falls Mängel erst am nächsten Tag oder später beanstandet werden.

Zimmer- und Übernachtung

Wie oben erwähnt und für die Übernachtung kurz zusammengefasst:

§ 13 Catering außerhalb der Kräuterbeck K

Bei der Lieferung von Speisen und Getränke an einen anderen Ort als Regensburger Straße 3, 92507 Nabburg, gilt zusätzlich Folgendes:

§ 14 Geltungsbereich

Wie oben erwähnt § 1 für die Übernachtung ergänzt und kurz zusammengefasst:

  • 1. Vertragspartner sind der Gasthof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gasthof gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Gasthof eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  • 2. Alle Ansprüche gegen dem Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofes beruhen.
  • 3. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gasthofes auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

§ 15 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  • 1. Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gasthofs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofs an Dritte.
  • 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Der Gasthof ist berechtigt, die Mehrwertsteuer nach zu belasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Gasthof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozentpunkte anheben.
  • 4. Die Preise können vom Gasthof ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthofs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gasthof dem zustimmt.
  • 5. Rechnungen des Gasthofes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Gasthof ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Gasthof berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten für Verbraucher und 10 Prozentpunkte für Unternehmen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gasthof der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von Euro 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
  • 6. Ferner ist der Gasthof berechtigt, zu Beginn eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Hotelaufnahmevertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 5 erfolgt ist.

§ 16 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  • 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthofes. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gasthofes oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung
  • 2. Sofern zwischen dem Gasthof und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des Gasthofes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gasthof ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Gasthofs oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  • 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gasthof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  • 4. Dem Gasthof steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions‐ und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Gasthof entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§ 17 Rücktritt des Gasthofs

  • 1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gasthof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gasthofs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option.
  • 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gasthof gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Gasthof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • 3. Ferner ist der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gasthofleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des Gasthofs zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  • 4. Der Gasthof hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • 5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Politische-, Verkaufs‐ und ähnliche Veranstaltungen kann der Gasthof unterbinden bzw. abbrechen.
  • 6. Bei berechtigtem Rücktritt des Gasthofs oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 5 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Dritter.

§ 18 Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

  • 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume.
  • 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat der Gasthof das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus § 16 bleiben von dieser Regelung unberührt.
  • 3. Der Kunde hat unsere Einrichtung pfleglich zu behandeln, dem gilt auch Färben oder Bleichen ist Verboten oder wenn Gegenstände von Dritten, Tieren und Geisterhaft beschädigt werden.
  • 4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Gasthofs spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gasthof über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Gasthof nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 19 Haftung des Gasthofs

  • 1. Der Gasthof haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Gasthof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthofs auftreten, wird der Gasthof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare einzutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • 2. Wie in § 11 / 9 erwähnt wird auf Ruhezeiten im Gasthof geachtet doch bei besonderen Ereignissen kann es auch länger werden und wir bitten um Verständnis. z.B. Champions League, Feiern, oder ähnliche Einzel Veranstaltungen sind nicht die Regel kommen aber in Betracht das es die Ruhezeiten beeinträchtigt.
  • 3. Für eingebrachte Sachen haftet der Gasthof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.500,‐, sowie für Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände bis zu Euro 800,‐. Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme des Gasthofes im Gasthofsafe aufbewahrt werden. Der Gasthof empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Gasthof Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung entsteht nur dann, wenn die Zimmer oder Veranstaltungsräume, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
  • 4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gasthofgrundstück abgestellter oder rangierter raftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Gasthof nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Gasthofes.
  • 5. Weckaufträge werden vom Gasthof mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gasthof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und ‐ auf Wunsch ‐ gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  • 6. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der Gasthof bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht oder kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor oder z.B. zu Spenden, in einer Tombola zu Versteigern.

§ 20 Datenverarbeitung und Datenschutz

  • 1. Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich; diese Verarbeitung kann auch durch Dritte erfolgen. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein. Das Recht auf Löschung besteht weiterhin und muss in Textform erfolgen an folgende E-Mail-Adresse: …
  • 2. Wir weisen darauf hin, dass bei öffentlichen Veranstaltungen regelmäßig Bilder gefertigt werden. In bestimmten Fällen (z. B. Personen als Beiwerk, Personengruppen auf Veranstaltungen, Abbildung von Prominenten) ist eine Verwendung des Bildmaterials ohne gesonderte Einwilligung der betroffenen Person zulässig, gem. § 23 KunstUrhG (Kunsturheberrechtsgesetz).
  • 3. Wenn Dritte Bilder vom Eigentum, den Mitarbeitern oder Grundstück der Kräuterbeck KG erstellen zum Zwecke der Veröffentlichung oder Vervielfältigung benötigen Sie die Schriftliche Genehmigung der Kräuterbeck KG. Mündliche Vereinbarungen sind unzulässig. Fotos, Bilder, Aufnahmen und hier nicht aufgeführte Medien von Dritten sind unzulässig und müssen unverzüglich gelöscht werden.
  • 4. Für alle Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht, Musterrecht, Gebrauchmusterrecht und Patentrecht behalten wir uns alle Urheberrechte vor. Sie bleiben unser geistiges / materielles Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche vorherige Schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
  • 5. Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Messenger (Wie bspw. WhatsApp Business, Facebook, YouTube, Telegram usw).:
    Die Nutzung von Messenger (WhatsApp Business, Facebook, YouTube, Instagram, Telegram usw) durch unsere Mitarbeiter, uns und Kunden. Sie gelten ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Zweck der Nutzung.:
    Messenger werden ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt, wie z.B. Kundenkommunikation, Terminvereinbarungen, Informationsaustausch, usw. Namen mit Zusätzen (wie Spitzname, Adresse, Telefonnummer, usw)

    Datenschutz von Medien über Datenverarbeitung und Kunden Kommunikation.:
    Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung von Messenger in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

    Datensicherheit: Wir treffen, soweit uns möglich, technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.

    Datenübermittlung: Wir geben Ihre Daten nur an Dritte weiter, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder es Notwendig ist um einen Reibungslosen Betriebsablauf zu garantieren.

    Haftung.:
    Wir haften nicht für die Verfügbarkeit von Messenger oder für Schäden, die durch die Nutzung entstehen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.

    Beendigung/ Kündigung.: Nicht mehr über das Unsichere Medium Kommunizieren, da wir kein ABO anbieten.

    Zusätzliche Hinweise:
    Verschlüsselung: Wir Informieren Sie, dass die Kommunikation über Messenger wie WhatsApp Business nicht end-to-end verschlüsselt ist. Für sensible Daten oder vertrauliche Angelegenheiten wollen Sie uns deshalb bitte persönlich kontaktieren, um Ihre Anfrage vor Ort zu besprechen. Wir nehmen ausdrücklich Abstand von Gewaltverherrlichungen, Rechts- und Linksextremen Äußerungen, Politischen, oder sonstigen aussagen, Bildern, Sprüchen, Videos und anderen Medien die nicht erwähnt wurden.

  • Wir behalten uns das Recht vor, strafrechtlich relevante Aussagen, Meinungen usw. auch zur Anzeige zu bringen und diese auch an Dritte und Behörden weiterzuleiten, insbesondere zur Strafverfolgung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen!

§ 21 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  • 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts.
  • 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Amberg. Auch für Scheck‐ und Wechselstreitigkeiten ist, dass der Sitz der Gesellschaft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Amberg.
  • 3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN‐ Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  • 4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • 5. Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthofs
  • 6. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Bestimmung tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken. Sie wurden gesplittet das sich die Zimmer AGB leichter finden lassen doch setzten sich nicht gegenseitig außer Kraft.

Änderung dieser AGB Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

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